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Urteile neu online eingestellt
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Online gestellt am: 28.10.2011
Europaeischer_Gerichtshof , Urteil v. 05.05.2011 - Az.: C-316/09
Leitsatz:
Der Europäische Gerichtshof hat zur Zulässigkeit und zu den Voraussetzungen an die Verbreitung von Arzneimittelinformationen im Internet Stellung genommen. Danach fehlt den Informationen dann der typische Werbecharakter, wenn der User von sich aus Interesse an einem Arzneimittel zeigt und einen aktiven Suchschritt vornimmt, um mit den Inhalten konfrontiert zu werden. Wird die Information jedoch mittels eines "Pop-Up"-Fensters übermittelt, ist von einem Werbecharakter auszugehen.
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Online gestellt am: 18.05.2011
Landgericht Koeln, Urteil v. 09.12.2010 - Az.: 31 O 25/10
Leitsatz:
Es ist einem Großhändler für Apothekenbedarf untersagt, mit einer für ihn geschützten Bezeichnung zu werben, wenn hierdurch der unzutreffende Eindruck entsteht, dass die Produkte einem Qualitätsstandard entsprechen, den eine unabhängige Zertifizierungsstelle aufgestellt hat und dessen Einhaltung von dieser garantiert wird. In derartigen Fällen liegt eine rechtswidrige Irreführung vor. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Unternehmen seit mehr als 20 Jahren mit diesem Kennzeichen und besonderen Zertifikaten wirbt.
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Online gestellt am: 03.05.2011
Landgericht Berlin, Urteil v. 23.03.2011 - Az.: 96 O 38/10
Leitsatz:
Es liegt ein Verstoß gegen das Apothekengesetz vor, wenn eine Apotheke im Rahmen eines mit einer Krankenkasse geschlossenen Partnerprogramms Arzneimittel zum günstigeren Herstellerabgabepreis erhält und sich im Gegenzug dazu verpflichtet, das Präparat beim Verkauf bevorzugt zu berücksichtigen.
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Online gestellt am: 14.03.2011
Bundesgerichtshof , Urteil v. 13.01.2011 - Az.: I ZR 111/08
Leitsatz:
Eine unaufgeforderte Empfehlung einer bestimmten Apotheke durch einen Arzt ist grundsätzlich nicht erlaubt und nur in Ausnahmefällen zulässig. Ein solcher Ausnahmefall kann vorliegen, wenn ein Patient besondere Versorgungsbedürfnisse hat.
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Online gestellt am: 14.03.2011
Landgericht Stuttgart, Urteil v. 17.02.2011 - Az.: 2 U 65/10
Leitsatz:
1. Ist eine niederländische Versandapotheke im Rahmen ihrer Geschäftsabwicklung auch in Deutschland tätig, so benötigt sie eine deutsche Apotheken-Betriebserlaubnis.
2. Darüber hinaus darf die ausländische Apotheke keine erhöhten Telefongebühren bei der telefonischen Kundenbetreuung erheben. Dies stellt ein unangemessenes Hindernis für die Kunden dar.
3. Schließlich muss die Werbung der ausländischen Apotheke so gestaltet sein, dass der Kunde unzweifelhaft entnehmen kann, wer sein Vertragspartner wird.
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Online gestellt am: 15.02.2011
Verwaltungsgericht Minden, Urteil v. 26.01.2011 - Az.: 7 K 1647/10
Leitsatz:
Bei Kosmetikbehandlungen, welche von Apotheken angeboten werden, handelt es sich um ein unzulässiges Nebengeschäft, welches nicht in den Apothekenräumen betrieben werden darf. Die Durchführung derartiger Behandlungen ist nur in abgetrennten Betriebsräumen gestattet.
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Online gestellt am: 04.02.2011
Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 10.12.2010 - Az.: 6 U 85/10
Leitsatz:
Die Arzneimittel-Reklame für ein nicht verschreibungspflichtiges Präparat mit einem Gewinnspiel für Sachgeschenke bis 22 Euro in einer Fachzeitschrift für pharmazeutisch-technische Assistentinnen ist wettbewerbswidrig. Denn es besteht die Gefahr, dass die PTA das Medikament Kunden empfehlen werde, obwohl die Beratung durch einen Arzt angezeigt wäre.
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Online gestellt am: 27.01.2011
Oberverwaltungsgericht Magdeburg, Urteil v. 14.10.2010 - Az.: 2 L 245/08
Leitsatz:
Einer Apotheke wird die Versandhandelserlaubnis entzogen, wenn sie gegen das apothekenrechtliche Gebot der persönlichen Kundenbetreuung und Apothekenleitung verstößt. Dieser Verstoß ist insbesondere dann anzunehmen, wenn nahezu alle Tätigkeiten ausgelagert werden und der Apotheker nur noch für den Versand und die Reklamationen verantwortlich ist.
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Online gestellt am: 17.01.2011
Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 18.11.2010 - Az.: I-4 U 148/10
Leitsatz:
Die Werbung für ein Ultraschallverfahren, welches den Patienten zuverlässige und garantierte Fettreduzierung verspricht, ist irreführend. Dies gilt zumindest dann, wenn die Formulierungen in der Reklame den Kunden suggerieren, dass die Ultraschallmethode bei jedem Patienten zum Erfolg führt.
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Online gestellt am: 03.01.2011
Landgericht Muenchen, Urteil v. 08.12.2009 - Az.: 37 O 16059/09
Leitsatz:
Die Durchführung und Bewerbung einer "After Work Botox Party", die in einem Restaurant stattfindet und auf der kostenlose Botox-Behandlungen angeboten werden, ist unzulässig. Die kostenlose Erbringung von ärztlichen Leistungen verstößt gegen die Gebührenordnung der Ärzte. Zudem dürfen derartige ärztliche Behandlungen nicht außerhalb von Praxisräumen angeboten werden.
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Online gestellt am: 31.12.2010
Bundespatentgericht , Beschluss v. 12.11.2007 - Az.: 25 W (pat) 143/05
Leitsatz:
Für die Bereiche pharmazeutische Erzeugnisse und Präparate zur Gesundheitspflege sind die Marken "tetesept Gripposan" und "Grippostad" nicht verwechslungsfähig. Die Kennzeichen sind sowohl aus klanglicher als auch aus optischer Sicht unterschiedlich und können daher für identische Waren auf dem Markt verwendet werden.
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Online gestellt am: 21.12.2010
Landgericht Berlin, Urteil v. 30.06.2010 - Az.: 96 O 84/10
Leitsatz:
Die Reklame für ein Hygiene-Produkt, welches u.a. mit dem Slogan "Die Nr.1 der Ärzte" beworben wird, ist irreführend, wenn der TV- Spot so gestaltet ist, dass der falsche Eindruck entsteht, dass Ärzte der Marke eine Spitzenstellung beimessen, in einem Sternchen-Hinweis aber die tatsächlichen Ergebnisse dieser Umfrage erklärt werden.
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Online gestellt am: 23.11.2010
Oberverwaltungsgericht Muenster, Beschluss v. 29.09.2010 - Az.: 6t E 963/08.T
Leitsatz:
Ein HNO-Arzt verstößt nicht gegen die Berufsordnung, wenn er sowohl on- als auch offline mit den Worten
"Der Nasenchirurg, Privatpraxis für funktionelle und ästhetische Chirurgie"
wirbt. Diese Formulierung führt die Patienten nicht in die Irre und entspricht lediglich einem legitimen sachlichen Informationsbedürfnis.
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Online gestellt am: 23.11.2010
Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 26.08.2010 - Az.: 3 U 12/10
Leitsatz:
Eine Arzneimittelreklame ist irreführend und damit unzulässig, wenn für ein Präparat mit hohen Preisvorteilen gegenüber dem Originalprodukt geworben wird, aus der Werbung aber nicht deutlich wird, dass der Preisvorteil tatsächlich gar nicht erzielt werden kann, weil zwischen den Krankenkassen und dem Hersteller des Originalproduktes Rabattverträge bestehen.
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Online gestellt am: 23.11.2010
Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 26.08.2010 - Az.: 3 U 158/09
Leitsatz:
Wirbt ein pharmazeutisches Unternehmen gegenüber Ärzten mit den Worten
"Original und Alternative: Die Salzform spielt keine Rolle"
so ist dies unzulässig, wenn es hinsichtlich der Wirksamkeit der beworbenen Salzform keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse gibt und die Form des Salzes für die Linderung der Beschwerden irrelevant ist. Andernfalls liegt eine Irreführung der angesprochenen Verkehrskreise vor.
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Online gestellt am: 15.11.2010
Bundesgerichtshof , Urteil v. 24.06.2010 - Az.: I ZR 182/08
Leitsatz:
Das Bereitstellen eines computergestützten Brillenversorgungssystems und die damit verbundene Gewährung finanzieller Vorteile stellt eine unsachliche Beeinflussung des Augenarztes dar und beschränkt diesen in seiner Entscheidungsfreiheit. Es besteht die Gefahr, dass der Augenarzt dadurch nicht allein anhand des Patienteninteresses entscheidet und damit gegen seine Pflichten aus dem Behandlungsvertrag verstößt.
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Online gestellt am: 10.11.2010
Landgericht Muenster, Urteil v. 08.07.2010 - Az.: 24 O 27/10
Leitsatz:
Eine Fußpflegerin verstößt nicht gegen das Wettbewerbsrecht und das Heilpraktikergesetz, wenn sie mit den Worten "Praxis für medizinische Fußpflege" wirbt. Auch wenn der Titel "Fußpfleger" nach dem Podologengesetz erlaubnispflichtig ist und die Führung der Berufsbezeichnung besondere Voraussetzungen hat, wird der durchschnittliche Patient nicht in die Irre geführt. Denn diesem ist im Zweifel nicht bekannt, dass die Führung mit "Fußpfleger" einer besonderen Berechtigung bedarf.
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Online gestellt am: 20.10.2010
Bundesgerichtshof , Urteil v. 09.09.2010 - Az.: I ZR 193/07
Leitsatz:
1. Ein Einkaufsgutschein in Höhe von 5,- EUR für jedes eingelöste Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist nicht als geringwertige Kleinigkeit im Sinne der heilmittelrechtlichen Vorschriften anzusehen.
2. Arzneimittel sind grundsätzlich preisgebunden. Gibt der Apotheker zwar den richtigen Preis an, gewährt beim Verkauf jedoch finanzielle Vorteile, liegt ein Verstoß gegen die arzneimittelrechtliche Preisbindung vor.
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Online gestellt am: 11.10.2010
Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 13.04.2010 - Az.: I-20 U 251/08
Leitsatz:
Die Werbung für Medikamente in einer Zeitschrift muss deutlich und unmissverständlich mit dem Hinweis "Anzeige" versehen sein. Nur so ist es gewährleistet, dass eine thematische und gestalterische Abgrenzung zu dem redaktionellen Teil der Zeitung erfolgt und für den Leser erkennbar ist.
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Online gestellt am: 11.10.2010
Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 15.04.2010 - Az.: I-4 U 218/09
Leitsatz:
Die Werbung für homöopathische Arzneimittel unter Angabe der Anwendungsgebiete ist unzulässig. Gerade bei homöopathischen Medikamenten ist ein Wirksamkeitsnachweis für ein bestimmtes Anwendungsgebiet kaum zu führen. Das Verbot dient dem Schutz der Verbraucher vor einer fehlerhaften Selbstmedikation.
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Online gestellt am: 05.10.2010
Landgericht Berlin, Urteil v. 19.01.2010 - Az.: 16 O 249/08
Leitsatz:
Krankenhäusern und Heimen ist es grundsätzlich gestattet, Verträge mit Bestattungsunternehmen zu schließen, die das sogenannte Kühlmanagement der Verstorbenen übernehmen, wenn die Einrichtungen dazu keine eigenen Räume vorhalten. Allerdings sind die in den Verträgen geschlossenen Bestimmungen unwirksam, wonach die Abholung der Verstorbenen bereits nach zwei Stunden erfolgt. Dadurch werden die Angehörigen in einer sowieso schon schwierigen Situation in eine unzulässige Zwangslage gebracht.
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Online gestellt am: 27.09.2010
Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 24.08.2010 - Az.: 13 U 173/09
Leitsatz:
1. Beim Streit um die Mitgliederwerbung einer Krankenkasse handelt es sich um eine wettbewerbsrechtliche Problematik, für die der Weg der ordentlichen Gerichtsbarkeit eröffnet ist.
2. "Warnt" eine Krankenkasse auf ihrer Homepage ihre Kunden davor, zu einer anderen Kasse zu wechseln, da diese einen Zusatzbeitrag erheben wird, so ist dies objektiv nicht richtig und führt die Kunden in die Irre.
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Online gestellt am: 24.09.2010
Oberverwaltungsgericht Muenster, Urteil v. 19.08.2010 - Az.: 13 A 182/08
Leitsatz:
Apothekern ist es nicht gestattet, apothekenpflichtige Medikamente im Selbstbedienungsbereich anzubieten, da diese einer besonderen Regelungskontrolle bedürfen. Das Selbstbedienungsverbot stellt eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung sowie den Gesundheitsschutz der Bevölkerung sicher.
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Online gestellt am: 06.09.2010
Landgericht Stade, Beschluss v. 18.05.2010 - Az.: 13 U 151/09
Leitsatz:
Ein Pharmazieunternehmen darf Apotheken in einer Vereinbarung nicht dazu verpflichten, neu auf dem Markt erschienene Medikamente gegen Zahlung eines einmaligen Entgelts in Höhe von 30,- EUR zu bewerben. Dies stellt einen Wettbewerbsverstoß dar, da es Apotheken nicht erlaubt ist, bestimmte Arzneimittel zu bevorzugen.
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Online gestellt am: 02.09.2010
Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 19.08.2009 - Az.: 5 U 11/08
Leitsatz:
Die indirekte Imagewerbung eines Tabakkonzerns durch einen Artikel über das Engagement des Unternehmens ist grundsätzlich erlaubt. Die Reklame fällt jedoch dann unter das uneingeschränkte Werbeverbot für Tabakerzeugnisse, wenn die Nennung der Zigarettenmarken keinerlei Bezug zu dem Inhalt des Artikels aufweist.
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Online gestellt am: 01.09.2010
Bundesverwaltungsgericht , Urteil v. 24.06.2010 - Az.: 3 C 30.09
Leitsatz:
Grundsätzlich ist es möglich, dass die Arzneimittel-Versorgung über Apothekenterminals erfolgt. Die Medikamenten-Abgabe ist aber dann unzulässig, wenn es sich um verschreibungspflichtige Präparate handelt. Die Dokumentationspflichten der Apothekenbetriebsordnung werden in diesen Fällen nicht eingehalten.
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Online gestellt am: 23.08.2010
Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 08.07.2010 - Az.: 1 U 2779/09
Leitsatz:
1. Eine Patientin hat keinen Anspruch auf die Zahlung eines Schmerzensgeldes, wenn durch die Behandlung mit Antifalteninjektionen Nebenwirkungen auftreten. Dies gilt zumindest dann, wenn die Produktinformationen hinreichend deutlich sind und sich Hinweise darauf befinden, dass das Risiko von Nebenwirkungen besteht.
2. Für den Fall, dass die Produktinformation irreführende Angaben hinsichtlich der auftretenden Nebenwirkung enthält, ist von einer Irreführung der Patienten nicht auszugehen, wenn in dem Beipackzettel deutlich darauf hingewiesen wird, sich zuvor in ärztliche Behandlung zu begeben.
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Online gestellt am: 23.08.2010
Bundesgerichtshof , Urteil v. 12.11.2009 - Az.: I ZR 210/07
Leitsatz:
Apothekenpflichtige Tierarzneimittel dürfen - trotz des grundsätzlichen Verbots des Versandhandels - in Ausnahmefällen versendet werden. Eine solche Ausnahme liegt immer dann vor, wenn trotz der Gefahr einer Fehlmedikation von keiner Gesundheitsgefahr für den Menschen oder das Tier auszugehen ist.
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Online gestellt am: 11.08.2010
Landgericht Osnabrueck, Urteil v. 02.06.2010 - Az.: 18 O 106/09
Leitsatz:
Wirbt eine Apotheke mit der Aussage "Die wahrscheinlich günstigste Apotheke Deutschlands", so ist diese Äußerung dann irreführend und damit wettbewerbswidrig, wenn die Preise der Produkte nicht günstiger sind, als in anderen Apotheken. Denn der durchschnittliche Kunde geht trotz der Einschränkung "wahrscheinlich" davon aus, dass diese Apotheke tatsächlich die günstigste ist.
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Online gestellt am: 11.08.2010
Oberlandesgericht Schleswig, Beschluss v. 10.06.2010 - Az.: 6 U 42/09
Leitsatz:
Bietet ein Verein "Therapeutische Reisen" an und bewirbt diese u.a. mit den Worten "Geist-Chirurgie als ganzheitliche Heilkunst", so ist darin eine wettbewerbswidrige Irreführung und ein Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht zu sehen. Dies gilt vor allem dann, wenn die Gesamtgestaltung dem Verbraucher suggeriert, dass die Behandlungen tatsächlich therapeutische Erfolge erzielen, obwohl für diese Annahme keine wissenschaftliche Absicherung vorliegt.
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Online gestellt am: 11.08.2010
Landgericht Wuppertal, Urteil v. 04.05.2010 - Az.: 13 O 72/09
Leitsatz:
Eine Krankenkasse handelt nicht wettbewerbswidrig, wenn sie Patienten, die einen Heil- und Kostenplan ihres Zahnarztes einreichen, ein Merkblatt übergibt, in dem für die Herstellung des Zahnersatzes eine bestimmte Gesellschaft empfohlen wird. Allein der Hinweis, dass eine Krankenkasse mit einer bestimmten Gesellschaft kooperiert, reicht für die Annahme eines Wettbewerbsverstoßes gegenüber Zahnärzten nicht aus.
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Online gestellt am: 21.07.2010
Bundesgerichtshof , Beschluss v. 29.04.2010 - Az.: I ZR 36/09
Leitsatz:
Im vorliegenden Fall hatte der BGH über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zu entscheiden. Er orientierte sich bei der Entscheidung an der Regelung zur Sicherstellung eines einheitlichen Arzneimittelabgabepreises.
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Online gestellt am: 21.07.2010
Landgericht Hamburg, Urteil v. 16.03.2010 - Az.: 312 O 300/09
Leitsatz:
Gingkoblätter fallen in Deutschland unter den Bereich der Arzneimittel und nicht unter den der Lebensmittel. Daher ist ein Vertrieb von Ginkgoblätter-Tee untersagt und stellt einen Wettbewerbsverstoß dar.
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Online gestellt am: 19.07.2010
Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 28.01.2010 - Az.: 3 U 102/09
Leitsatz:
Kommt es nach der Anwendung eines Augentropfen-Präparates zur Glaukombehandlung laut Fachinformation zu häufigen - d.h. 1% - 10% - Augenerkrankungen und Nebenwirkungen, darf dieses Medikament nicht mit den Worten "Hervorragende lokale Verträglichkeit" beworben werden. Eine derartige Reklame ist irreführend und damit wettbewerbswidrig.
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Online gestellt am: 09.07.2010
Bundesgerichtshof , Urteil v. 12.05.2010 - Az.: I ZR 185/07
Leitsatz:
Ein Unternehmen für Medizinprodukte handelt wettbewerbswidrig und begeht eine Markenverletzung, wenn es parallel importierte und von ihm umverpackte In-vitro-Produkte ohne eine ergänzende Konformitätsprüfung in Deutschland in den Verkehr bringt. Es ist nicht ausreichend, dass ein entsprechendes Konformitätsbewertungsverfahren vor dem Import nach Deutschland in einem anderen europäischen Land durchgeführt wurde.
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Online gestellt am: 05.07.2010
Oberlandesgericht Koeln, Beschluss v. 12.04.2010 - Az.: 6 W 42/10
Leitsatz:
Eine Werbung für ein Medikament ist dann irreführend und somit wettbewerbswidrig, wenn die dort getroffenen Aussagen dem Kunden suggerieren, dass durch die Einnahme des Produktes die Beschwerden rückhaltlos beseitigt werden und eine ärztliche Beratung nicht mehr notwendig ist. Von einem Wettbewerbsverstoß ist vor allen Dingen dann auszugehen, wenn eine Erfolgsgarantie tatsächlich nicht gegeben ist.
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Online gestellt am: 30.06.2010
Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 06.05.2010 - Az.: 29 U 4316/09
Leitsatz:
Das Abfüllen einzelner Fertigspritzen und deren Weitergabe an andere Apotheker verstößt nicht gegen die Zulassungspflicht für Arzneimittel. Denn es handelt sich bei den einzelnen Abfüllungen nicht um zulassungspflichtige Fertigarzneimittel, sondern lediglich um zulassungsfreie Rezepturarzneimittel.
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Online gestellt am: 22.06.2010
Bundesgerichtshof , Urteil v. 29.04.2010 - Az.: I ZR 202/07
Leitsatz:
Bewirbt ein Unternehmen seine Medikamente im Internet ohne einen Hinweis auf die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben, so verstößt es gegen die heilmittelrechtlichen Vorschriften und handelt wettbewerbswidrig. Etwas anderes gilt nur dann, wenn es sich um einen animierten Videoclip handelt, dessen Bildreihenfolge sich immerzu ändert.
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Online gestellt am: 22.06.2010
Amtsgericht Meldorf, Urteil v. 18.05.2010 - Az.: 29 Ds 315 Js 27580/09
Leitsatz:
1. Ein Wunderheiler, dessen Behandlung hauptsächlich daraus besteht, sich mit erhobenen Händen und betend vor die Menschen zu stellen, bedarf keiner entsprechenden Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, weil das bloße geistige Heilen keine "Ausübung der Heilkunde" darstellt. Er macht sich in solchen Fällen nicht strafbar.
2. Es besteht jedoch grundsätzlich die Möglichkeit, dass der Wunderheiler sich wegen irreführender Werbung strafbar macht.
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Online gestellt am: 18.06.2010
Landgericht Ulm, Urteil v. 19.05.2010 - Az.: 4 O 281/09
Leitsatz:
1. In der Reklame für Medikamente muss deutlich werden, wer Vertragspartner wird, insbesondere, dass es sich bei diesem um eine niederländische Versandapotheke handelt.
2. Hängt die Vornahme einer telefonischen Beratung davon ab, ob der Kunde in die Aufzeichnung des Gespräches einwilligt, ist dies unzulässig. Die Apotheke erhält so eine Vielzahl von Informationen, ohne dass die Kunden Einfluss auf deren zukünftige Verwendung haben.
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Online gestellt am: 15.06.2010
Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 15.01.2009 - Az.: 29 U 3500/08
Leitsatz:
Es ist Apotheken untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel mit erheblichen Preisnachlässen gegenüber dem gesetzlich vorgeschriebenen, einheitlichen Herstellerabgabepreis den Kunden anzubieten. Grund dafür sind die heilmittelrechtlichen Vorschriften, welche die Einhaltung eines einheitlichen Preises nachhaltig sicherstellen wollen.
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Online gestellt am: 11.06.2010
Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 22.03.2007 - Az.: 29 U 5300/06
Leitsatz:
Es handelt sich um einen Wettbewerbsverstoß, wenn eine Apotheke ihren Kunden einen Bonus für ein zuzahlungsfreies Medikament, welches auf Kassenrezept eingereicht wird, gewährt. Auch eine Gratiszugabe von knapp 10,- EUR für eine Medikamentenbestellung ist als unzulässige Einwendung einzustufen.
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Online gestellt am: 11.06.2010
Bundesgerichtshof , Urteil v. 04.07.2002 - Az.: I ZR 38/00
Leitsatz:
Es handelt sich um geringwertige Kleinigkeiten im Sinne der nicht mehr geltenden Zugabeverordnung, wenn Werbezugaben eines Apothekers den Wert von damals 2 DM nicht übersteigen. Die Beigabe war danach erlaubt und kann heute nicht ohne Hinzutreten besonderer Umstände als wettbewerbswidrig angesehen werden.
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Online gestellt am: 26.05.2010
Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 03.12.2009 - Az.: 29 U 3781/09
Leitsatz:
Eine Arzneimitteldatenbank, welche sich durch die Schaltung von Anzeigen finanziert und die für Ärzte kostenlos ist, stellt weder eine Zuwendung noch eine Werbegabe dar. Das Angebot verstößt daher nicht gegen das Heilmittelwerberecht und ist nicht wettbewerbswidrig.
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Online gestellt am: 26.05.2010
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil v. 30.07.2009 - Az.: 2 U 4/09
Leitsatz:
Die Werbung eines Pharmazieunternehmens verstößt gegen das Heilmittelwerberecht, wenn es großformatig und unter Abbildung eines speziellen Erkältungsproduktes auf das Unternehmen hinweist. In diesen Fällen wird das konkrete Erkältungsmittel beworben, so dass die Absatzförderung im Vordergrund steht und nicht bloß das Image des Arzneimittelherstellers.
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Online gestellt am: 20.05.2010
Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 23.03.2010 - Az.: I-20 U 183/09
Leitsatz:
1. Das Unternehmen Underberg, welches einen Magenbitter herstellt, darf vorerst weiter mit gesundheitsbezogenen Angaben wie beispielsweise "Wohltuende Wirkung" werben.
2. Die Werbung mit der möglichen Gesundheitswirkung ist deswegen im Rahmen des Eilverfahrens gestattet, weil das Unternehmen bereits seit mehreren Jahrzehnten damit wirbt, die Verbraucher daher daran gewöhnt sind und ein Abwarten bis zur Hauptsacheentscheidung somit möglich ist.
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Online gestellt am: 19.05.2010
Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 18.09.2009 - Az.: 6 U 49/09
Leitsatz:
Pflichtangaben müssen auf einer Internetseite gut sichtbar platziert sein, damit sie für den User schnell und erkennbar sind. Befindet sich ein Link zu den Pflichtangaben unscheinbar eingebettet zwischen den Angaben zum Impressum und dem Datenschutz, so ist das Erfordernis der guten Lesbarkeit nicht erfüllt.
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Online gestellt am: 12.05.2010
Oberlandesgericht Rostock, Urteil v. 04.05.2005 - Az.: 2 U 54/04
Leitsatz:
Eine Apotheke handelt nicht wettbewerbswidrig, wenn sie mit einem Bonuscard-System wirbt, durch das den Kunden die Erstattung der Praxisgebühr versprochen wird. Diese Verkaufsförderungsmaßnahme übt nicht einen derartig starken Reiz aus, dass der Kunde den Preis und die Qualität nicht mehr im Auge behält.
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Online gestellt am: 12.05.2010
Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil v. 31.05.2007 - Az.: 6 U 157/06
Leitsatz:
Das Bonusprogramm eines Herstellers für Zahnlabore verstößt gegen das Heilmittelwerberecht, wenn dieses umsatzabhängige Prämien beim Kauf von Medizinprodukten verspricht, die gegen Sachprämien eingelöst werden können. Die Gewährung der Prämie steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Absatz der Medizinprodukte und ist daher rechtswidrig.
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Online gestellt am: 11.05.2010
Oberlandesgericht Koeln, Beschluss v. 16.05.2008 - Az.: 6 W 38/08
Leitsatz:
1. Eine Werbeaktion eines Pharmazieunternehmens, welches u.a. auch Blutzuckermesssysteme anbietet, ist unlauter, wenn es sich bei dem Gewinn um eine Reise zur Ärzte-Tagung nach Rom handelt. Der Wettbewerbsverstoß ergibt sich vor allem auch dann, wenn der Gewinn eines Arztes an den Gewinn eines teilnehmenden Patienten gekoppelt ist.
2. Die unentgeltliche Gewährung einer Vergünstigung stellt eine Werbeangabe im Sinne des Heilmittelwerberechts dar. An der Voraussetzung der Unentgeltlichkeit fehlt es allerdings, wenn der Patient im Vorfeld seine Gewinnchancen durch Beantwortung diverser Fragen und Tests erhöht hat.
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Online gestellt am: 10.05.2010
Bundesgerichtshof , Urteil v. 09.07.2009 - Az.: I ZR 193/06
Leitsatz:
Hyaloronsäure-Natrium-Fertigspritzen sind Medizinprodukte und unterliegen der CE-Kennzeichnungspflicht. Dies gilt zumindest dann, wenn die in der Apotheke hergestellten Fertigspritzen nicht aufgrund einer Individualrezeptur angefertigt wurden. Die Pflicht zur CE-Kennzeichnug für ein Medizinprodukt entfällt nicht schon deshalb, weil das Medizinprodukt von einem Apotheker an einen Arzt weitergegeben wird.
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Online gestellt am: 05.05.2010
Bundesgerichtshof , Urteil v. 06.07.2006 - Az.: I ZR 145/03
Leitsatz:
Eine Kundenwerbung durch Laien ist nicht bereits dann wettbewerbswidrig, wenn die Motivation zur Akquirierung von Neukunden durch eine attraktive Prämie gefördert wird. Unlauter ist die Werbung allerdings dann, wenn sie sich auf Gegenstände bezieht, die dem Zugabeverbot des Heilmittelwerberechts unterliegen.
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Online gestellt am: 05.05.2010
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil v. 31.03.2010 - Az.: 7 K 3164/08
Leitsatz:
Angaben über die Qualifikation eines Zahnarztes sind erlaubt, wenn sie in sachlicher Form erfolgen und nicht irreführend sind. Ein Zahnarzt darf daher mit dem Tätigkeitsschwerpunkt "Laserbehandlung" werben, da die Information zur Laserbehandlungsmethode aus Sicht des Patienten nicht irreführend, sondern informativ ist.
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Online gestellt am: 05.05.2010
Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 25.03.2010 - Az.: 3 U 126/09
Leitsatz:
Das in Deutschland geltende Verbot der Bonuszahlungen für Medikamente gilt auch für die niederländische Internet-Apotheke DocMorris. Die Vorschrift ist auch deswegen auf den grenzüberschreitenden Versandhandel anwendbar, da sich das Online-Angebot vollständig auf den deutschen Markt konzentriert.
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Online gestellt am: 26.04.2010
Europaeischer_Gerichtshof , Urteil v. 08.11.2007 - Az.: C-143/06
Leitsatz:
Grundsätzlich besteht ein heilmittelrechtliches Werbeverbot für diejenigen Arzneimittel, die in Deutschland nicht zugelassen sind. Eine Ausnahme besteht allerdings dann, wenn das Medikament aus einem Mitgliedsstaat aus dem Europäischen Wirtschaftsraum stammt und dem Apotheker der Handelsname, die Verpackungsgröße, die Wirkstärke und der Preis bekannt sind.
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Online gestellt am: 23.04.2010
Bundesgerichtshof , Urteil v. 14.01.2010 - Az.: I ZR 138/07
Leitsatz:
Zimtkapseln, die zur Linderung von Diabetes eingesetzt werden, fallen nicht zwingend unter den heilmittelrechtlichen Arzneimittelbegriff, sondern können als Lebensmittel eingestuft werden. Dies gilt auch dann, wenn die empfohlene Dosierung (hier: täglich) die üblichen Ernährungsgewohnheiten übersteigt.
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Online gestellt am: 21.04.2010
Bundesgerichtshof , Urteil v. 26.09.2002 - Az.: I ZR 89/00
Leitsatz:
1. Wie eine Werbeaussage zu verstehen ist, bestimmt sich grundsätzlich nach dem Verständnis eines durchschnittlich informierten Verbrauchers. Die Beurteilung dieses Verständnisses hinsichtlich einer Irreführungsgefahr kann der Tatrichter selbst vornehmen.
2. Es liegt keine wettbewerbswidrige Irreführung vor, wenn die Badetablette unter der Bezeichnung "Thermal Bad" nicht aus natürlichem Thermalquellwasser besteht, sondern auf synthetisch hergestellten Mineralsalzen basiert.
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Online gestellt am: 21.04.2010
Landgericht Muenchen, Urteil v. 06.11.2003 - Az.: 17 HK O 7494/03
Leitsatz:
Hält ein Arzneimittelhersteller auf seiner Domain die Abbildung einer Medikamentenverpackung nebst Gebrauchsanweisung abrufbar, so ist darin noch keine heilmittelrechtliche Reklame zu sehen. Dies gilt dann, wenn die URL nur abgerufen werden kann, wenn dem User der genaue Name des Präparates bekannt ist.
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Online gestellt am: 20.04.2010
Landgericht Itzehoe, Urteil v. 26.02.2008 - Az.: 5 O 93/07
Leitsatz:
In einem Ratgeberbuch über Erkältungskrankheiten, welches ein Pharmazieunternehmen herausgibt, müssen die Pflichtangaben in sichtbarer und wahrnehmbarer Nähe zu den werblichen Aussagen stehen. Die Zusammensetzung des Medikamentes muss klar erkennbar angegeben werden.
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Online gestellt am: 16.04.2010
Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil v. 28.04.2004 - Az.: 6 U 187/03
Leitsatz:
Eine Online-Datenbank, auf der mehrere tausend - auch verschreibungspflichtige - Medikamente gelistet sind, ist zulässig. Dies gilt zumindest dann, wenn die Auflistung rein informativen Charakter hat und keine Aufmerksamkeit erregenden werblichen Elemente enthält. In einem solchen Fall ist nicht von einer heilmittelrechtlich unzulässigen Publikumswerbung auszugehen.
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Online gestellt am: 16.04.2010
Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 25.02.2010 - Az.: 29 U 5347/09
Leitsatz:
Die Werbung für ein Arzneimittel, welches Sodbrennen lindern soll, darf mit der Bezeichnung "akut" beworben werden, auch wenn die Linderung nicht unmittelbar und rasch erfolgt. Der Verbraucher versteht unter dem Begriff "akut" nicht, dass eine schnelle Wirkung eintritt, sondern dass eine Krankheit schnell ausbrechen kann.
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Online gestellt am: 08.04.2010
Bundesgerichtshof , Urteil v. 01.03.2007 - Az.: I ZR 51/04
Leitsatz:
Wirbt ein Krankenhaus mit der Abbildung von Personen, die Berufskleidung - überwiegend weiße Kittel tragen - besteht die Möglichkeit, dass ein medizinischer Laie in der Werbeaussage die Beseitigung oder Linderung von Krankheiten und Leiden sieht. Geht dies aus dem Gesamterscheinungsbild der Reklame hervor, so handelt es sich um produktbezogene Werbung, die dem HWG unterliegt und nach dessen Vorschriften nicht zulässig ist. Reine Imagewerbung hingegen ist vom Anwendungsbereich des HWG ausgenommen.
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Online gestellt am: 08.04.2010
Bundesgerichtshof , Urteil v. 28.04.1994 - Az.: I ZR 107/92
Leitsatz:
Die Werbung für ein Medikament, also auch die Packungsbeilage, muss einen Warnhinweis enthalten, in dem die Nebenwirkungen beschrieben sind. Dies bedeutet nicht, dass auch die Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln in der Reklame enthalten sein müssen.
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Online gestellt am: 08.04.2010
Landessozialgericht Celle, Urteil v. 27.01.2010 - Az.: L 3 KA 29/09
Leitsatz:
Die gesetzliche Beschränkung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung aus Altersgründen (Vollendung des 68. Lebensjahres) ist verfassungsgemäß. Die Erteilung einer Genehmigung für den Weiterbetrieb ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich.
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Online gestellt am: 01.04.2010
Bundesgerichtshof , Urteil v. 29.05.1991 - Az.: I ZR 284/89 KG
Leitsatz:
Die Packungsbeilage eines Arzneimittels ist als sachliche Information einzustufen und damit als Werbung zu qualifizieren. Die Werbeaussagen in den Packungsbeilagen dürfen nur in allgemeiner und für einen Laien verständlicher Sprache formuliert sein. Fremd- oder fachsprachliche Bezeichnungen sind unzulässig.
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Online gestellt am: 01.04.2010
Bundesgerichtshof , Urteil v. 21.09.2000 - Az.: I ZR 12/98
Leitsatz:
Jede Werbung für ein Arzneimittel muss die anzugebenden Pflichtangaben enthalten. Voraussetzung für die Formulierung der Pflichtangaben einer Packungsbeilage ist, dass der fremd- oder fachsprachliche Begriff an gleicher Stelle in allgemein verständlicher Sprache erläutert wird.
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Online gestellt am: 23.03.2010
Landgericht Koeln, Urteil v. 14.05.2009 - Az.: 31 O 374/06
Leitsatz:
Bewirbt ein pharmazeutisches Unternehmen ein Präparat, welches aufgrund seiner Wirkstoffe als Arzneimittel einzustufen ist, bedarf es für die Weitergabe einer Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Die Bewerbung eines nicht zugelassenen Arzneimittels ist rechtswidrig.
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Online gestellt am: 23.03.2010
Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 16.06.2009 - Az.: 4 U 22/09
Leitsatz:
Ein Zahnarzt handelt irreführend, wenn er in dem Online Verzeichnis des örtlichen Telefonbuchs unter der Rubrik "Notrufe" mit dem Hinweis "Zahnärztlicher Notdienst (alle Kassen)" wirbt, eine 24-stündige Erreichbarkeit des Notdienstes aber tatsächlich gar nicht gegeben ist.
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Online gestellt am: 23.03.2010
Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 24.03.2009 - Az.: 4 U 195/08
Leitsatz:
Einer Zahnarztpraxis ist es aus wettbewerbsrechtlichen Aspekten erlaubt in einem Branchenbuch mit der Bezeichnung "Ärztegemeinschaft" zu werben, wenn für den Patienten aus dem Gesamtzusammenhang deutlich wird, dass in dieser Praxis ausschließlich Zahnärzte arbeiten.
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Online gestellt am: 04.03.2010
Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 23.04.2009 - Az.: 3 U 211/08
Leitsatz:
Eine Arzneimittel-Reklame ist dann irreführend und somit wettbewerbswidrig, wenn die Werbung für das neue Produkt Bezug nimmt auf bereits erhältliche Originalpräparate, obwohl ein unterschiedlicher Anwendungsbereich vorliegt. Spätestens im Fließtext muss der angesprochene Verkehrskreis über diese Tatsache aufgeklärt werden.
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Online gestellt am: 24.02.2010
Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 02.07.2009 - Az.: 3 U 151/08
Leitsatz:
Eine Arzneimittel-Reklame, in der ein Produkt damit beworben wird, dass es ein "äquivalentes Sicherheitsprofil" wie ein Originalprodukt hat, ist irreführend, wenn für die Angabe keine gesicherten Erkenntnisse vorliegen. Der Bezug auf reine Wirksamkeitsstudien ist nicht ausreichend.
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Online gestellt am: 12.02.2010
Landgericht Muenchen, Urteil v. 19.11.2009 - Az.: 7 O 17092/09
Leitsatz:
Wird ein Arzneimittel gegen Sodbrennen mit dem Wort "akut" beworben, so handelt es sich bei der Reklame um eine wettbewerbswidrige Irreführung, wenn die Linderung der Beschwerden erst nach über einer Stunde eintritt.
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Online gestellt am: 07.02.2010
Bundesgerichtshof , Urteil v. 30.04.2009 - Az.: I ZR 117/07
Leitsatz:
Es liegt kein Verstoß gegen das im Heilmittelwerbegesetz verankerte Werbeverbot vor, wenn in der Reklame für einen Blutspendendienst der Hinweis enthalten ist, dass die Spender eine Aufwandsentschädigung enthalten. Dies gilt zumindest dann, wenn dieser Hinweis sachlich und neutral gehalten ist und nicht blickfangmäßig heraus sticht.
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Online gestellt am: 01.02.2010
Bundesgerichtshof , Urteil v. 09.07.2009 - Az.: I ZR 13/07
Leitsatz:
1. Der Brillenvertrieb durch einen Augenarzt ist nicht grundsätzlich verboten, kann aber einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch begründen.
2. Ist die Anpassung und Abgabe der Brille durch einen bestimmten Augenarzt notwendiger Bestandteil der ärztlichen Therapie, ist sie zulässig. Allein der Patientenwunsch, alle Leistungen aus einer Hand zu bekommen, ist kein ausreichender Verweisungsgrund an einen bestimmten Optiker.
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Online gestellt am: 01.02.2010
Bundesverwaltungsgericht , Urteil v. 24.09.2009 - Az.: 3 C 4.09
Leitsatz:
Die Verwendung des Logos "MacDent" bzw. "TruDent" durch einen Zahnarzt ist berufsrechtlich nicht zu beanstanden. Es handelt sich dabei nicht um verbotene Fremdwerbung, die nur auf das Franchise-Unternehmen hinweisen soll, sondern lediglich um interessengerechte und sachliche Information in Bezug auf die Einhaltung geprüfter Qualitätstandards. Im Rahmen einer Abwägung sind keine Gemeinwohlbelange erkennbar, welche eine Einschränkung der Berufsfreiheit rechtfertigen.
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Online gestellt am: 01.02.2010
Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 22.12.2006 - Az.: 3 U 77/06
Leitsatz:
1.Gesundheitsbezogene Reklame ist irreführend und damit wettbewerbsrechtlich zu beanstanden, wenn eine Wirkung des beworbenen Produkts mit Studien belegt wird, in der die konkreten Ergebnisse sich nicht wiederfinden.
2. An der Wettbewerbswidrigkeit ändert auch die Tatsache nichts, dass in anderen Studien diese Wirkungsweise zum Ausdruck kommt. Ein Arzt muss in der Lage sein, die belegte Aussage unmittelbar - und nicht erst auf Umwegen - überprüfen zu können.
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