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Irreführende Werbung bei falschem Versprechen einer Erfolgsgarantie
Oberlandesgericht Koeln, Beschluss v. 12.04.2010 - Az.: 6 W 42/10 Drucker-Symbol  Hier drucken

Leitsatz:

Eine Werbung für ein Medikament ist dann irreführend und somit wettbewerbswidrig, wenn die dort getroffenen Aussagen dem Kunden suggerieren, dass durch die Einnahme des Produktes die Beschwerden rückhaltlos beseitigt werden und eine ärztliche Beratung nicht mehr notwendig ist. Von einem Wettbewerbsverstoß ist vor allen Dingen dann auszugehen, wenn eine Erfolgsgarantie tatsächlich nicht gegeben ist.



Sachverhalt:

Die Parteien vertrieben Medikamente. Die Beklagte bewarb ihr Produkt gegen Sodbrennen in einem Werbespot, aus dem hervorging, dass ein Arztbesuch entbehrlich sei, wenn das Arzneimittel eingenommen werde.

Die Klägerin war der Auffassung, dass dies irreführend und damit unlauter ist, da das Versprechen einer Erfolgsgarantie falsch sei. Selbst aus der Packungsbeilage gehe hervor, dass ein dauerhafter Erfolg nicht erreicht werden könne. Die Klägerin begehrte Unterlassung. Nachdem die Vorinstanz ihr Begehren zurückgewiesen hatte, legte sie Rechtsmittel ein.


Entscheidung:

Die Richter gaben ihr nunmehr Recht.

Sie erklärten, dass die Werbung den Eindruck vermittle, dass die Einnahme des Präparates einen Arztbesuch überflüssig mache. Dies werde im TV-Spot durch die Aussage "Sagen Sie meinen Arzttermin ab, jetzt gibt es das Medikament gegen Sodbrennen. Das muss ich meinem Mann sagen".

Der angesprochene, durchschnittlich informierte Verbraucher nehme an, dass das Mittel ebenso hilfreich und wirksam sei wie ein Arztbesuch. Die Wirkung trete auch bei einer Vielzahl von Personen ein und nicht nur bei einzelnen.

Dieses Erfolgsversprechen sei aber fälschlicherweise abgegeben worden. Zum einen werde einer bestimmten Personengruppe die Einnahme des Medikamentes nicht angeraten. Zum anderen gingen selbst die Aussagen in der Packungsbeilage nicht von einem dauerhaften Erfolg aus. Dies stehe im Gegensatz zu der in der Werbung geäußerten Erfolgsgarantie.




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